Wir sind an Ihrer Seite, wenn Sie pflegebedürftig sind und
Wir unterstützen Sie, wenn Sie
Wir helfen Ihnen, zum Beispiel beim …
Unsere Mitarbeitenden werden durch Fachkräfte im Bereich Betreuung, Hygiene, Arbeitssicherheit und Reinigungstechnik entsprechend geschult und begleitet.
Sie können die Kosten unserer erbrachten Dienstleistung bei der Einkommenssteuererklärung geltend machen (§ 35 Einkommenssteuergesetz).
Über uns können Sie Dienstleistungen anfordern, die über die Pflegekasse abgerechnet werden. Jedem pflegebedürftigen Menschen stehen 125 € monatlich für Betreuungs- und Entlastungsleistungen zu.
